Kreisgruppe Mayen-Koblenz

Lebendige Gewässer

BUND fordert verbindlichen Schutz von gewässernahen Retentionsflächen vor kommunalen Fehlentscheidungen

Enquete Kommission des Landes Rheinland-Pfalz präsentiert wichtige Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge

3.11.2023
Die Enquete Kommission ‚Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge‘ des Landes Rheinland-Pfalz hat über einen Zeitraum von zwei Jahren intensiv daran gearbeitet, Empfehlungen zu definieren, mit denen die Bevölkerung besser vor Naturkatastrophen geschützt werden kann. Die Ergebnisse der Kommission setzen auf Bewusstheit und Aufklärung über Gefahren und eine verstärkte Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels bei Planungen. Außerdem soll eine engere Zusammenarbeit von Kommunen zur Umsetzung lebensrettender Strategien stattfinden, um im Katastrophenfall besser gewappnet zu sein. Im Fokus sind alle großen und kleinen Fließgewässer von der Quelle bis zur Mündung. 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz warnt seit vielen Jahren vor der Versiegelung und Bebauung von Retentionsflächen in Auenbereichen und fordert dringend gewässernahen Retentionsflächen aus der kommunalen Planungshoheit heraus zu nehmen. Die Enquete Kommission hat sich nun genau diesen Problemen gestellt. Kommissionsvorsitzende Lea Heidbreder (GRÜNE) betonte die Wichtigkeit der überörtlichen Zusammenarbeit und Einbeziehung von Klimaanpassungsfaktoren in Planungen, die auf regional angepassten Modellierungen zukünftiger Klimadaten basieren. Gerd Schreiner (CDU), Mitglied der Enquete-Kommission, unterstrich die Bedeutung eines gesetzlichen Rahmens, um die Kommunen zur Zusammenarbeit zu bewegen. Gavin Grosvenor, Pressesprecher des BUND Rheinland-Pfalz, rät dringend zur Umsetzung der Empfehlungen. "Der Klimawandel hat uns längst neue Aufgaben gegeben und verdeutlicht, wie im Fall des Ahrtals, dass kommunale Fehlentscheidungen katastrophale Entwicklungen enorm verstärken können. Es darf nicht sein, dass Überflutungsflächen, die als Retentionsflächen benötigt werden, immer noch als Bauland überplant werden. Der kommunale Planungshoheit muss dringen eine klar definierte Kontrollinstanz vorgeschaltet werden um Mensch & Natur vor Gefahren zu bewahren".

Ein prominentes Beispiel ist auch das Sevenicher Auenbiotop mit seinen artenreichen Feuchtwiesen im Kreis Mayen-Koblenz. Hier hat der BUND schon früh das Gefahrenpotential bei Starkregenereignissen erkannt und den biologischen Reichtum der dortigen Feuchtwiesen untersucht. Dieses Engagement wurde bereits im Jahr 2020 durch die Preisverleihung der UN-Dekade für Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Seitdem haben die kommunalpolitischen Bestrebungen der CDU & FWG in der Stadt Münstermaifeld, die Retentionsfläche des Sevenicher Auenlandes in Bauland umzuwidmen, vielfältige Proteste unter Naturschützern und Anwohnern ausgelöst. Die Tatsache, dass verschiedene Bereiche von Sevenich, sowie die geplante Bauplanungsfläche in der höchsten Hochwasser-Gefahrenstufe bei Starkregenereignissen liegen, bestärkte den BUND und die lokale Bürgerinitiative #SaveSevenich mit über 5000 Unterstützer*Innen in ihrem Einsatz für den Erhalt der natürlichen Retentionsflächen innerhalb des Auenbiotops. Daher werden die Empfehlungen der Enquete Kommission vom BUND RLP als ein wichtiger Schritt in Richtung Naturschutzpolitik begrüßt. Der BUND fordert alle in Planung befindlichen Bauprojekte in sensiblen Bereich von Fließgewässern unter den neuen Erkenntnissen zu überprüfen und deren Umsetzung auch gegen kommunale Interessen zu verbieten, wenn die Möglichkeit besteht das sie neue Gefahrenbereiche erzeugen.

Im Januar 2024 soll die neue Landesbehörde für Katastrophenschutz in Koblenz ihre Arbeit aufnehmen. Der BUND verlangt, dass die Empfehlungen der Enquete Kommission nicht nur auf dem Papier gut gemeint sind, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden, um die Bevölkerung besser vor Naturkatastrophen zu schützen.

Welche Bedeutung hat die UN-Wasserkonferenz für Rheinland-Pfalz?

BUND fordert, wertvolle Naturräume in Randbereichen von Gewässern und Gewässer selbst wesentlich besser zu schützen

31.3.2023 Rheinland-Pfalz / UN Wasser-Konferenz New York, März 2023

Die Vereinten Nationen haben im März 2023 ihre jährliche Konferenz zum Thema Wasser abgehalten, um die globale Wasserkrise und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu diskutieren. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Rheinland-Pfalz zeigt die Konferenz, wie wichtig der Schutz der Gewässer sowohl auf internationaler als auch auf lokaler Ebene ist. In Rheinland-Pfalz hat der Schutz von wasserreichen Lebensräumen eine besondere Bedeutung, da das Bundesland reich an Flüssen und Seen ist, die einen hohen Stellenwert für die Umwelt und die Menschen haben. “Rheinland-Pfalz muss seinen Umgang mit der Ressource Wasser und mit den dazugehörigen Naturräumen stark verbessern“, sagt der BUND-Pressesprecher Gavin Grosvenor und ergänzt: „Wasserverschmutzung, Wasserknappheit, Überflutungen, Überhitzung, Dürre, Erosion, Artensterben, Hunger und enorme Bevölkerungswanderungen sind nur einige der vielen Aspekte, die wir für Menschenschutz, Artenschutz und Klimaschutz berücksichtigen müssen.“ Die Herausforderungen sind immens und sie bedürfen eines kollektiven, nachhaltigen Handelns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Der BUND Rheinland-Pfalz fordert die lokalen Behörden auf, sich deutlicher auf Veränderungen im Wasserhaushalt vorzubereiten und die Ressource Wasser besser vor Versiegelungen, Verschmutzungen und giftigen Einträgen zu schützen.

Sabine Yacoub, BUND-Landesvorsitzende, sagt: “Die tägliche Flächenversiegelung in Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren immens gestiegen von 0,9 Hektar pro Tag im Jahr 2014 auf 8,9 Hektar 2021. Das ist vor dem Hintergrund des Klimawandels sehr problematisch, sowohl was die zunehmenden Dürren als auch die zunehmenden Starkregenereignisse betrifft. Versiegelte Fläche kann weder zur Grundwasserneubildung noch zur Aufnahme von Starkregen beitragen. Die Kommunen müssen die Regel ‚Innen- vor Außenentwicklung‘ endlich ernst nehmen und das Land muss noch verbindlichere Vorgaben über die Landesplanung machen. Um das Oberflächenwasser besser zu schützen, brauchen wir mehr Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe, die auch Mikroschadstoffe wie Arzneimittel, Biozide und Pestizide aus dem Wasser filtern. Generell muss der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft deutlich reduziert werden, die Fließgewässer müssen über unbearbeitete Gewässerrandstreifen geschützt werden.“ Weiterhin fordert der BUND einen deutlich sorgsameren Umgang mit Grundwasserentnahmen. So hat beispielsweise die landwirtschaftliche Beregnung in der Pfalz bedenkliche Auswirkungen auf den Grundwasserstand. Hier darf der Anbau nicht mehr so intensiv betrieben werden und die Beregnungsverfahren müssen angepasst werden.

Schlussfolgernd muss die Notwendigkeit zu unverzüglichem Handeln nun auch endlich in jeder einzelnen Gemeinde, in jedem Rat, in jeder lokalen Behörde ankommen. In Rheinland-Pfalz gibt es viele kleine und große Gebiete für deren Erhalt und Renaturierung sich der BUND bereits seit vielen Jahren einsetzt. Leider blockiert vielerorts die sogenannte ‘kommunale Planungshoheit‘ der Gemeinden gesetzlich angestrebte Verbesserungen. Das schmerzt die Umweltschützer*innen besonders, denn die ehrenamtliche Arbeit zum Wohle von Mensch und Natur wird dadurch immer wieder ausgebremst und zurückgeworfen. Ein Negativbeispiel dafür ist das Bauvorhaben der Gemeinde Münstermaifeld auf den artenreichen Sevenicher Feuchtwiesen & Auen http://OpenPetition.de/!SaveSevenich. Oft machen marktwirtschaftliche Interessen von gewinnorientierten Investoren und Lobbyvertretern dem Schutz und Erhalt von Lebensräumen, die Wasser für Mensch und Tier vorhalten, einen fatalen Strich durch die Rechnung. Bauprojekte, neue Straßen, weitere Flächenversiegelungen und die intensive Landwirtschaft mit ihren starken Pestiziden sind einige der großen Gefahren, deren Folgen wir Jahrzehntelang lang ausbaden müssen. Nur durch das gemeinsame kollektive Engagement zum Schutz Wasser führender Lebensräume können wir eine nachhaltige und gesunde Zukunft für uns und kommende Generationen gewährleisten.

Hintergrund-Informationen: Bundesumweltministerin Steffi Lemke forderte bei der New Yorker Wasserkonferenz einen UN-Sondergesandten für das Thema Wasser einzusetzen. Sie erklärt: „Das Wasser ist der Kern der drei Haupt-Umweltkrisen: Klimawandel, Artensterben und Umweltverschmutzung". Das UN-Nachhaltigkeitsziel zum Umgang mit Wasser bedeutet für uns lokal, dass wir jeden kleinen Lebensraum, jede Zelle, auf allen Ebenen für das große Ganze brauchen. Das Ziel, wertvollen Naturraum, wie z.B. Feuchtwiesen und die Randbereiche von Gewässern zu bewahren und sogar zu erweitern, hat sich nun auch die Nationale Wasserstrategie zur Aufgabe gemacht. Bei der sogenannten Schwammstadt geht es darum, auch in besiedelten Bereichen Wasserspeicher zu schaffen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bestätigt: „Durch die Auswirkungen des Klimawandels, Bevölkerungswachstum und dadurch steigenden Wasserbedarf wird die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen immer wichtiger. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung, sowie auch das Recht auf eine saubere Umwelt sind Menschenrechte, deren Umsetzung Zusammenarbeit auf allen Ebenen erfordert.“ Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV stellt für Deutschland gerade sehr viel Geld bereit, um klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft, dem Hochwasser- & Gewässerschutz, sowie für wassersensible Städte auf den Weg zu bringen.

Die ökologische Rolle unserer Fließgewässer

Feuersalamander, Salamandra salamandra terrestris, 5.4.2018, Schutzstatus: BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Er braucht zum Überleben sehr saubere und kühle Quellbäche, Quelltümpel und quellwassergespeiste Kleingewässer im Schutz von Laubgehölzen. Foto: Gavin Grosvenor

3.4.2018
Fließende Gewässer sind die Lebensadern unserer Natur. Sie besitzen das Potential das artenreichste Lebensmilieu zu sein. Durch unser menschliches Verschulden zählen sie nunmehr zu den am stärksten bedrohten Umweltbereichen in Deutschland. Flüsse und Bäche bilden individuell geprägte Kleinlebensräume. Sie schaffen Artenkorridore und vernetzen Lebensräume und Landschaften miteinander. Sauberes Wasser ist für alle Lebewesen essentiell und eines unserer kostbarsten Ressourcen. Die biotoptypischen Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenwelt sind in erster Linie abhängig von der Wasserqualität. Dazu kommt die wichtige Rolle des Struktur- und Substratreichtums der Gewässer, die das Vorhandensein typischer Ufervegetationen auf extensiven oder ungenutzte Uferstreifen und Bachauenbereichen ermöglichen. Des Weiteren spielt auch die Fließgeschwindigkeit eine Rolle, die besonders durch Mäander, Bodenmulden, Kiesbänke und Steine beeinflusst wird. Die klimatischen Bedingungen werden durch die Vegetation am Ufer und im Gewässer und durch seine gesamte Strukturierung stark beeinflusst. Abschnittsweise wechseln so die Licht- und Temperaturverhältnisse in Fließgewässern. Einzelne Lebensgemeinschaften bekommen individuelle Vorteile. Das  begünstigt insgesamt den Artenreichtum. 

Jetzt Bebauung der Sevenicher Feuchtwiesen & Auen im Landschaftsschutzgebiet stoppen » » »  Petition  unterschreiben #SaveSevenich

Erneutes Fischsterben im Elzbach, BUND fordert sofortiges Handeln

Elzbach Monreal / Mayen-Koblenz / Zum Tag der Fische am 22. August

22.8.2022
Jährlich werden im Elzbach für über 30.000 € Junglachse eingesetzt. Umso unverständlicher ist der jüngste Vorfall, der von Fischereipächtern und Gewässerexperten an der Elz als „ein Fischsterben mit Ansage“ bezeichnet wird. Ein Grund für die Prognose waren die Erfahrungen aus dem großen Fischsterben im Jahr 2020 und früheren Vorfällen.

Die rheinland-pfälzische Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Sabine Yacoub kommentiert: “Das Fischsterben an der Oder hat viele schockiert. Doch auch in Rheinland-Pfalz sind im August 2022 wieder Fische in Gewässern verendet. An der Elz in der Eifel wurden wiederholt mehrere hundert tote Lachse, Forellen, Schmerlen und andere Fische gefunden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Todesursache aus den gleichen Gründen wie bereits vor zwei Jahren aufgetreten ist. Im Verdacht steht wieder die Kläranlage bei Monreal, die ihr Klärwasser in die Elz einleitet. Die Anlage hat nicht genügend Kapazität. Wenn die Elz im Sommer zu stark austrocknet, wird das Klärwasser nicht mehr ausreichend verdünnt und vergiftet die Fische. Die Anlage muss dringend nachgerüstet werden. Andere Kläranlagen, die in kleinere Gewässer einleiten, müssen vorsorglich überprüft werden, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt!“

Nach Informationen des BUND hat die Kläranlage eine Einleitungsgenehmigung von bis zu 50 mg Stickstoff / l. Das ist verglichen mit anderen Kläranlagen, die größer ausgelegt sind, sehr hoch. Denn Kläranlagen die für mehr als 3.000 Einwohner arbeiten, dürfen nur maximal 10 mg Ammoniumsticksoff / l einleiten. Wenn der Elzbach in trockenen Sommern weniger Wasser führt, ist ein Fischsterben bei Monreal somit vorprogrammiert. Die Stickstoffverbindung Ammonium wird im Wasser in einem chemischen Umbauprozess unter hohem Sauerstoffverbrauch in Nitrit verwandelt, welches hochgiftig für Fische und andere Wasserorganismen ist. Wenn die Fische das Nitrit aufnehmen behindert es ihre Sauerstoffaufnahme und führt zum Tod. 

Nach Ansicht des BUND verstößt die Kläranlage aufgrund der von der Oberen Wasserbehörde genehmigten Einleitungskonzentration bei normalem Niedrigwasser bereits gegen die Oberflächengewässerverordnung Rheinland-Pfalz und gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Problem ist, dass die Kläranlage nur zur Größenklasse 2 der Abwasserverordnung AbwV gehört, wonach keine Anforderungen an Grenzwerte von Ammoniumstickstoff, Nitrit, Nitrat und Phosphor vorgeschrieben sind.

Der BUND erwartet Aufklärung von der Oberen Wasserbehörden und von dem Kläranlagenbetreiber bei Monreal. Außerdem fordert der BUND die längst überfällige Aufrüstung der Kläranlage bei Monreal, denn ihre Kapazität ist offensichtlich völlig unzureichend. Langfristig muss man sich generell auf geringere Wasserstände im Elzbach während der Sommermonate einstellen.

Das Elztal hat überregionale Bedeutung. Es ist ein europäisches Schutzgebiet für Fauna und Flora (FFH-Gebiet). Es ist wichtiger Naherholungsraum für die Bevölkerung und es ist weit über Deutschlands Grenzen hinaus eine Attraktion für den Tourismus. Der Erhalt dieses ökologischen Lebensraums sollte es uns wert sein, nun ohne Verzug zu handeln!

Maßnahmen zur Renaturierung und Verbesserung der Gewässerqualität

Lebendige Gewässer sind abwechslungsreich und sauber. Sie beherbergen viele Arten und sie haben zugleich einen hohen Erholungswert für uns Menschen. Auch der Tourismus profitiert davon. Foto Martina Grosvenor 2017

26.10.2019
Was kann man konkret tun, um den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer zu verbessern? Das Zauberwort heißt Renaturierung. In Rheinland-Pfalz wird Gewässerrenaturierung über die Aktion Blau Plus mit bis zu 90% gefördert. Unter Renaturierung versteht man die Rückführung eines Ökosystems in einen Zustand, der mit dem Zustand vor der anthropogenen Störung vergleichbar ist und der gemäß der EU Wasserrahmenrichtlinie mindestens dem "guten ökologischen Zustand" entspricht! Viele einzelne individuell angepasste Entwicklungsschritte sind dazu notwendig, von denen die folgenden Themen nur einen groben Überblick geben.   

Entgradigung & Aufweitung

Fließgewässer Renaturierung und Verbesserungen bedeutet Entgradigung. Entgradigung bedeutet Entschleunigung. Man schafft naturtypische Nischen und Auen mit kleinräumig wechselnden Strömungsverhältnissen, in denen angepasste Lebewesen Zuflucht und Versteckmöglichkeiten finden. Betonrinnen und Rohre müssen dringend entfernt werden, weil sie eine gesunde Bachbiologie stören, den Bodenkontakt und den Bodenaustausch verhindern, die Fließgeschwindigkeit beschleunigen und den Wasserlebewesen keine Nischenlebensräume bieten. Bäche brauchen Platz. Sie sind sehr dynamisch und verändern sich in Form und Geschwindigkeit je nach Wassermenge und Jahreszeit. Deshalb ist die Respektierung der Gewässerrandstreifen auch so wichtig! Je verschlungener ein Fließgewässer, je mehr Windungen, Seitenarme, je langsamer es dadurch fließt, je mehr Vertiefungen es aufweist, desto mehr verschiedene Lebensräume können für die Artenvielfalt entstehen. Damit wird auch der natürliche Hochwasserrückhalt gestärkt, weil ein aufgeweiteter Bach bei Hochwasser und Starkregen auch mehr Pufferzonen und Ausgleichsflächen für die Wassermassen vorhält. Selbst wenn man Hochwasserereignissen nicht völlig vermeiden kann, so wird ihnen in aufgeweiteten Bächen doch der 'Peak' genommen. Man verringert somit den Spitzenpegel und die Spitze der Flutwelle. 

Erdkröte, Bufo Bufo, bei der Eiablage unter Wasser, Sevenich 3.4.2018, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden! Foto: G. Grosvenor

Gewässerabwärts renaturieren 

Bei Renaturierungs-Maßnahmen sollte man an den Quellbereichen beginnen und von dort Bachabwärts / Flussabwärts fortführen, da von hier aus die Wasserqualität und die Belebung aller nachfolgend tiefer liegenden Zonen mit beeinflusst werden. 

Eigendynamische Weiterentwicklung  

Wenn die Grundvoraussetzungen für eine Renaturierung geschaffen worden sind, ist die eigendynamische Weiterentwicklung des Gewässerbettes zu bevorzugen. Dazu kann man im Vorfeld eine Uferbefestigung entfernen oder zumindest lokal öffnen.  

Gehölzrandstreifen     

Uferstreifen mit Gehölzen und Sukzessionsgesellschaften sind insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen enorm wichtig und müssen ausgebaut werden. Intensivbewirtschaftung, Entwässerung und Flurbereinigung haben den Fließgewässern im wahrsten Sinne des Wortes "jahrelang das Wasser abgegraben". Dies gilt es rückgängig zu machen. Gehölzrandstreifen sind wichtige Lebensräume für viele Arten. Sie helfen überdies Gefahrstoffeinträge aus der Umgebung abzuschirmen und zu verringern.   

Feuersalamander, Salamandra salamandra terrestris, auf Partnersuche am 5.4.2018, Schutzstatus: BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Feuersalamander sind durch Begradigung von Bächen und durch die Verschmutzung ihrer Fortpflanzungsgewässer sehr gefährdet. Foto: G. Grosvenor

Wassereinzugsgebiete  

Wasserspeicher wie Sümpfe, Moore, Feuchtwiesen, Bruchwälder und Auen sind wichtige Ergänzungen. Jede Art von Wassereinzugsgebiet und Überschwemmungszone hat einen nicht zu unterschätzenden, großen Einfluss auf Wassermenge, Qualität, Artenreichtum, die ökologische Stabilität und die horizontale Vernetzung der Artenkorridore. Daher müssen sie in jegliche Renaturierungs-Maßnahmen mit einbezogen werden.

Gewässerkontinuum  

Bauliche Unterbrechungen, wie Wehre und menschengemachte Stürze gilt es zu entfernen oder zumindest stark abzumildern, damit Fische und andere Wasserlebewesen ihr natürliches Wanderverhalten ausüben können. 

Abwässer und Schadstoffe  

Ungeklärte Abwässer und Schadstoffe aus intensiv bewirtschafteten Flächen dürfen auf keinen Fall in die Gewässer geleitet werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität dienen gleichzeitig dem Naturschutz und dem Artenschutz. Auch hier ist das oberste Gebot mit Gülle, Düngern aller Art, Pestiziden und Herbiziden großen Abstand zu den Gewässern einzuhalten. Wichtig ist es beim Bewirtschaften von landwirtschaftlichen Flächen wenigstens auf die Mindestabstände von 5 Meter zu Fließgewässern zu achten. Der Gewässer-Eintrag von Schadstoffen aller Art muss gesetzlich stärker geahndet werden. Klarere, eindeutige und vereinfachte Regelungen, die bei Missachtung harte Strafen zur Folge haben, sind zum Schutz unserer Gewässer und den darin lebenden Wesen unverzichtbar. 

Bachforelle, Salmo trutta fario, am 5.9.2016, Foto: Andreas Frey

Der tatsächliche Zustand unserer Flüsse und Bäche

Auf den landwirtschaftlichen Flächen in Mayen-Koblenz sehen viele Bäche ähnlich aus. Stark begradigt und wie so oft werden die gesetzlich vorgeschriebenen 5 m Mindestabstand zu Fließgewässern von den Landwirten nicht eingehalten. Keine Gehölzrandstreifen oder Sukzessionsgesellschaften. Das Wasser stark eutrophiert und somit für Fische und andere Wasserlebewesen nahezu unbewohnbar. Foto: 25.3.2018

18.4.2019 
Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wurde eine umfassende Bewertung des ökologischen Zustandes der Flüsse und Bäche eingeführt. Demnach sollten die Bundesländer eigene Bewirtschaftungspläne erstellen, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden sollten. Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. In Deutschland sind 9000 sogenannte Flusswasserkörper (definierte Gewässer Abschnitte) registriert. Nach EU Kriterien sind davon nur noch 0,1 % in einem sehr guten Zustand und 6,6% in einem guten Zustand. In den übrigen 93,3 % unserer Oberflächengewässer gibt es Probleme. Dort kann man die lebensraumtypischen Fische, Kleintiere, Wasserorganismen und auch Pflanzen nicht mehr auffinden. Allein in RLP gibt es bei mindestens 70% aller Fließgewässer noch erheblichen Handlungsbedarf um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Siehe WRRL – Rheinland-Pfalz auf dem Weg Bis zum Jahr 2015 sollten zu 100% alle Flüsse mindestens in einem "guten ökologischen Zustand" sein. Dieses Ziel wurde sehr deutlich verfehlt. Es ist dringend erforderlich, dass wir spätestens bis 2027 die Ziele der EG-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) erreichen! Dazu sind robuste Gesetze und Erlasse zur Durchführung notwendig. Der Fortschritt der Maßnahmen um 12,5% p.a. ab 1.1.2019 muss jährlich evaluiert werden. Zu langsame Sanierung muss  zur Verschärfung der Vorschriften und zu Konsequenzen führen. Ein schnelleres Tempo sollte belohnt werden.

Einer von vielen verschmutzten Bächen im Landkreis Mayen-Koblenz. Foto: März 2018. Starkes Algenwachstum ist ein Hinweis auf zu hohe Düngemittelgehalte. Das Toilettenpapier zeigt, das der Bach als Überlauf einer Kanalisation genutzt wird. Wasserproben ergaben abgestorbene Abwasserpilze, tote Fadenalgen, Schmieralgen, sauerstoffarmes Wasser, schlechter Kanal- und Waschmittelgeruch.

Auch nach eigener Einschätzung unserer Bundesregierung sind fast alle unsere Oberflächengewässer in keinem guten Zustand mehr. Nach Anfrage der GRÜNEN gab die Bundesregierung zu, dass 79% durch Ausbau "in ihrer Struktur deutlich bis vollständig verändert" seien. Viele deutsche Medien und auch das ZDF berichteten am 2.4.2018, dass unsere Gewässer und Auen stark bedrohte Lebensräume sind und dass der ökologische Zustand große Sorge bereitet. Auch der WWF bestätigt, dass bei mehr als 90% der deutschen Fließgewässer die gesteckten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt wurden. Das Umweltbundesamt führt die häufigsten Ursachen dafür, dass ein „guter ökologischer Zustand“ der Fließgewässer in Deutschland nicht erreicht wird, auf folgende Faktoren zurück:  

•  Zu hohe, meist aus der Landwirtschaft stammende Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pestizide 
•  Hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung, Begradigung und Unterbrechung 

Auch unser Landkreis Mayen-Koblenz hat in dieser Hinsicht noch eine große Verantwortung und Aufgabe vor sich. Hier spielt im Augenblick die Einsicht bei vielen Verantwortlichen, dass dieses Problem tatsächlich existiert, eine große Rolle. Statt Gewohnheiten zu verteidigen, muss in Offenheit ein Gespür für die Fakten in das menschliche Gedankengebäude Einzug halten. Der beste Zeitpunkt etwas für unsere Gewässer zu tun war gestern. Der zweitbeste Zeitpunkt ist heute! 

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL

21.6.2021
In Rheinland-Pfalz gibt es noch viel zu tun um die Ziele der WRRL zu erreichen. Siehe Karte der Oberen Naturschutzbehörde SGD-Nord: 
https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Wasser/WRRL/3_BZ/3_Oekologischer_Zustand_SGDNord.pdf . Dort, wo auf der Karte in der oberen Mitte viele ROTE Gewässer zu sehen sind liegt das Maifeld. Der BUND Landesverband kommentiert: "Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sah vor, dass bereits 2015 alle Gewässer in einem guten Zustand sind. Dieses Ziel wurde bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz krachend verfehlt. Neue Zielmarke ist mittlerweile das Jahr 2027. Der BUND Rheinland-Pfalz hat nun in einer umfangreichen Stellungnahme die Pläne des Landes, wie das Ziel erreicht werden soll, bewertet. Er hat außerdem eigene Vorschläge gemacht." 
Weitere Informationen: Zur Stellungnahme : www.bund-rlp.de/service/publikationen/detail/publication/stellungnahme-des-bund-landesverband-rheinland-pfalz-zum-entwurf-des-bewirtschaftungsplans-fuer-die-jahre-2022-2027-3-bewirtschaftungszeitraum-der-wrrl-fuer-rheinland-pfalz/  
(-> ab Seite 12 die Zustandskritik über Mayen-Koblenz)

Mehr zur Wasserrahmenrichtlinie: https://www.bund-rlp.de/service/presse/detail/news/bund-zu-wasserrahmenrichtlinie-land-hat-noch-viel-zu-tun-um-ziele-zu-erreichen/   

BUND Aufruf an Landwirte MYK: Bitte freiwillig Mindestabstände einhalten!

https://andreas-hartenfels.de/userspace/RP/andreas_hartenfels/Drucksache_17_10098.pdf

Auch zu den Gewässern 3. Ordnung gelten 5 m Mindestabstand nach Bundes Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 38 Gewässerrandstreifen. Foto: Gavin Grosvenor 2018

21.2.2019
Der BUND Mayen-Koblenz ruft alle Bauern & Landwirte auf,
freiwillig zum Wohle aller hier lebenden Wesen die Mindestabstände zu Flüssen, Bächen, Wasserläufen, Sumpfzonen und Quellen einzuhalten. Auch bei Wegen, Feldwegen und Straßen gelten wichtige Mindestabstände zum Wohle unserer Natur und Artenvielfalt. Weiter führende Informationen gibt es im Merkblatt Gewässerrandstreifen in Rheinland-Pfalz

Im Bundes Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 38 Gewässerrandstreifen ist geregelt, dass Gewässerrandstreifen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer dienen, sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Dazu sollen wichtige Mindestabstände von 5 m zum Mittelwasserstand und -falls vorhanden- zur Böschungsoberkante von allen Bächen und Wasserläufen eingehalten werden! Nur in Rheinland-Pfalz hat sich die Politik im Landeswassergesetz (LWG) § 33 Gewässerrandstreifen eine Hintertür offen gehalten, indem sie den Mindestabstand nicht grundsätzlich festlegt. Dadurch ist eine Grauzone entstanden, die den Landwirten in Rheinland-Pfalz ermöglicht Äcker bis an die Bachkante zu bearbeiten. Diese Praxis widerspricht den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, nach der bis zum Jahr 2015 aller Flüsse zu 100% mindestens in einem "guten ökologischen Zustand" sein sollten. Nach EU Kriterien sind davon aber nur 6,6% in einem guten Zustand und 0,1% in einem sehr guten Zustand. In den übrigen 93,3% unserer Oberflächengewässer gibt es Probleme. Vor diesem Hintergrund gebietet die Vernunft und ein Mindestmaß an Naturverständnis dringend die 5 m Mindestabstand zu Gewässern einzuhalten. 

Unsere Bäche sind wie Lebensadern, die Naturräume mit einander verbinden und wichtigen Insekten und Kleinstlebewesen als letzte verbliebene Verbindungskorridore in den großen Agrarflächen dienen, durch die sich in einem gesunden Umfeld Arten verbreiten und genetisch miteinander austauschen können. Wo aber sollen Bienen, Schmetterlinge, Libellen, Frösche, Salamander, Fische, bodenbrütende Vögel, wie die Feldlerche und Mornellregenpfeifer, um nur einige exemplarisch zu nennen, auf den riesigen Agrarflächen von Mayen-Koblenz noch überleben, wenn in der Regel immer direkt bis an die Bäche und darüber gespritzt, gegüllt und gedüngt wird und ebenfalls bei der Bodenbearbeitung keine Abstände eingehalten werden? 

Das Artensterben ist zusammen mit dem Klimawandel die Größte von Menschen verursachte Katastrophe in unserer Geschichte. Nur in einer gesunden Natur kann auch der Mensch gesund leben. Wir tragen die Verantwortung dafür und haben es in der Hand, in welchem Zustand wir unseren Planeten für uns, unsere Kinder und alle kommenden Generationen hinterlassen. Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten. 

Weitere Links zu Informationen: 
Wasserhaushaltsgesetz Bundesministerium § 38 Gewässerrandstreifen 
Landeswassergesetz RLP § 33 Gewässerrandstreifen 
Merkblatt Gewässerrandstreifen RLP
Gewässer-Unterhaltungslast Städte & Gemeinden Landesrecht RLP 
Anfrage zu Gewässerrandstreifen an Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten 

Eines der vielen zarten und empfindlichen Lebewesen die wir vor anthropogenen Eingriffen beschützen müssen. Grasfrosch, Rana temporaria, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, FFH Richtlinie Anh. V, auf Sevenicher Feuchtwiesen neben dem Wallerbach, am 12.3.2018. Foto: G. Grosvenor

Quad-Touren und Enduro-Fahrten in Schutzgebieten und Gewässern

27.8.2019 
Gerade in Bachtälern wie Elzbach, wo sich eine hohe Artenvielfalt nachweisen lässt, haben die seit Jahren beobachteten Quad-Touren eine fatale Folge für die Natur. Augenzeugen berichten von bis zu 40 Quads pro Tour. Es gibt ohnehin nicht mehr viele Rückzugsgebiete für unsere wenigen seltenen Arten, die auf der Roten Liste, der FFH-Liste und im BNatSchG ausgewiesen sind. Die Quad-Touren belasten aber nicht nur Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Schutzgebiete. Große Schäden entstehen auch auf den ehrenamtlich gepflegten Wanderwegen und Traumpfaden. Am fatalsten ist die Zerstörung aber bei Bachdurchquerungen und linearen Bachbefahrungen!

Mit teils wettbewerbstauglichen Maschinen haben Spaßfahrer wiederholt die fragilen Lebensräume in den Bächen und rund um die Bäche regelrecht durchpflügt. Wie vielfältig die störenden Einflüsse der Menschen für Gewässer ausfallen, wird aus einer Pressemeldung über Quadfahrer deutlich. Der Mayen-Koblenzer Gewässer-Experte Andreas Frey machte die VG Maifeld schon 2018 auf die erheblichen Probleme durch illegale Quad- und Endurofahrten an den Bachläufen von Elztal und Pommernbach aufmerksam. Er schreibt dazu: "Gerade in den flachen Uferbereichen und Kiesbetten, die bevorzugt durchfahren werden, findet sich die größte Artenvielfalt. Unter jedem Stein sitzt eine Mühlkoppe, Fisch des Jahres 1989 und 2006. Von Februar bis April laicht die Mühlkoppe, die ihre Eier unter größere flache Steine klebt und bewacht. Im Lückensystem der Kiesbänke entwickelt sich von November bis in den April hinein die Brut der Bachforelle. Wenn die ersten Bachforellenbrütlinge schwimmfähig werden, laicht die Äsche.

Die Elz ist das einzige zugängliche Lachslaichgewässer im Einzugsgebiet der Mosel. In ihr konnte nunmehr im vierten Jahr in Folge eine natürliche Reproduktion des Lachses in der Elz wissenschaftlich nachgewiesen und dokumentiert werden. Es wird nunmehr seit fast zehn Jahren ein kontinuierlicher Besatz mit Junglachsen durchgeführt. Die Besatzstrecken ziehen sich von der Mündung in die Mosel bis zum Wasserfall an der Burg Pyrmont hin, wobei in diesem Jahr wegen den Enduro- und Quadfahrern nur bis zur Sauersmühle und an drei, von Endurofahrern nicht zu erreichenden, Stellen oberhalb der Möntenicher-Brücke besetzt wurde. Dennoch wandern die Lachse und besiedeln den gesamte Elzbach. In diesem Jahr waren es etwa 15.000 Junglachse, je nach Verfügbarkeit wurden aber auch schon mit 40.000 Lachse besetzt. In der Regel wird zweimal jährlich besetzt, das letzte Mal am 13.Juli 2019. Da die nur etwa 3 bis 4 Gramm schweren Lachse bevorzugt auf den flachen Kiesbänken sitzen, wo sich auch die Bachforellen- und Äschenbrut aufhält und gerade dort die Motorsportler bevorzugt durchfahren, werden sehr viele der sündhaft teuren und mit EU-Mitteln finanzierten Junglachse, aber auch Bachforellen, Äschen und Koppen und im weicherem Sediment auch Neunaugen, Opfer dieses rücksichtslosen Verhaltens. Weitere Schäden entstehen durch die großen aufgewühlten Sedimentmassen, die die Kiemen der Jungfische verstopfen und sich an anderer Stelle wieder absetzen, wobei sie das Lückensystem verstopfen und somit Laichplätze der Kieslaicher zerstören und den Lebensraum der Makrofauna überdecken und diese ersticken. Weitere Infos: 
http://www.arge-ahr.de/tag/elzbach/   
https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/aktion-blau-plus/wanderfischprogramm-lachs-2020/ 
http://www.lachsprojekt.de/main/Gewasser.html

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Adulte Mühlkoppe, Cottus gobio, Fisch des Jahres 1989 & 2006, Foto Andreas Frey 17.11.2017

Auch Jungfischschwärme der Elritzen und Döbel halten sich bis zum Sommer dort auf, wo fast ganzjährig die Enduros und Quads durchfahren, unzählige Insektenlarven, Kleinkrebse und Edelkrebse überfahren und den Fischen keine Chance zur Flucht geben. Zudem beschädigen die rücksichtslosen Motorsportler Brücken und Stege im Bereich der Elz, die kostenaufwendig errichtet und in vielen Fällen auch ehrenamtlich unterhalten werden. Es handelt sich hier um Sachbeschädigungen und Umweltschadensdelikte. Das kann und darf nicht hingenommen werden, zumal dadurch auch die vielen anständigen Motorsportler in Verruf kommen. Die Bevölkerung wurde durch Pressemeldungen im Frühjahr 2018 aufgefordert jeden nicht legitimierten Enduro- oder Quad-Fahrer anzuzeigen, der in und an den Bächen, auf den Wald- und Forstwegen oder auf Wanderwegen angetroffen wird. Die betroffenen Fahrer können mit recht hohen Strafen rechnen.

Hilfreich wäre, wenn die Kreise spezielle Gelände für diese Sportarten ausweisen und unterstützen würden. Geeignet sind z.B. Teilbereiche von Konversionsgebieten. Zusammen mit Naturschutzverbänden sollten die Sportverbände der Geländesportarten Gebiete für die Ausübung definieren. Motorsport in Naturräumen führt immer zu Zerstörung von Fauna & Flora sowie zu Bodenerosion. 

Immer wieder Quadfahrer Konvois, abseits der legalen Straßen, im Maifeld. Mit hohem Tempo und großem Lärm auf Kosten der letzten Rückzugsorte für viele empfindliche Tiere und Pflanzen, Foto: Karl Zuckmann 22.4.2018.
Wasserfrosch, Rana esculenta, Niederheimersbach bei Kobern-Gondorf, Schutzstatus: BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, FFH Richtlinie Anh. V, Foto: Andreas Frey 15.6.2017

Bachpatenschaft Pilligerbach & Wallerbach

Biotopbewertung der Bäche Pilligerbach & Wallerbach bei Münstermaifeld, incl. Chemischen Wasseranalysen von 13 Messstellen