Kreisgruppe Mayen-Koblenz

Baugebiet bedroht artenreiche Auenwiesen in Sevenich

Werden hier die Interessen eines Einzelnen, der Grünland als Bauland verkaufen will, höher bewertet als die Ziele des Arten-, Klima- & Hochwasserschutzes, die der Allgemeinheit zugutekommen?

Sevenicher Feuchtwiesen & Auen: Zusammenfluss von Pilligerbach, Wallerbach und Wierschemerbach. Lage zwischen Wallerbach-Quellgebiet und den Ottilienquellen.

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3.11.2021
Die Sevenicher Feuchtwiesen und Auen sind in der Region Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz als bemerkenswert artenreiches Gebiet, mit über 100 geschützte Arten bekannt. Sie wurden am  9.10.2020 durch das Bundesamt für Naturschutz BfN und das Bundesministerium für Umweltschutz BMU als herausragendes Modellprojekt der UN-Dekade für Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Siehe Link: BUND Auszeichnung

Mitten in dieser Fläche möchte nun ein Investor auf 6540 qm mehrere Wohneinheiten bauen. Die Rhein-Zeitung berichtete am 21.10.2021 unter dem Titel: Darf an den Feuchtwiesen gebaut werden? Siehe Link: Rhein-Zeitung 

Die Lokalzeitung Blick Aktuell berichtete am 18.10.2021 unter dem Titel: "Welchen Stellenwert hat der Artenschutz in Münstermaifeld?" Siehe Link: Blick Aktuell 

Kritisch sehen Naturschützer in Mayen-Koblenz auch die akute Hochwassergefahr, denn das geplante Baugebiet, mit der aussagekrätigen Flurbezeichnung "Unter den Höfen", soll am tiefsten Punkt in den Auen der Sevenicher Senke entstehen. "Das Wasser fließt dort wie in einem Trichter aus den Orten Pillig (220 m), Wierschem (250 m) und Münstermaifeld (275 m) zusammen und bleibt nach starken Regenfällen oft tagelang großflächig auf den Wiesen stehen. Dieser Auenbereich liegen auf nur 180 m. Er wird somit von drei Seiten mit Bachwasser und Oberflächenwasser versorgt." Außerdem liegt das geplante Baugebiet genau zwischen zwei benachbarten Quellgebieten, dem Wallerbachquellgebiet und den Ottilienquellen. Siehe Link: Quell & Biotop Schutz 

Der BUND Landesverband RLP hat sich daher an die Obere Naturschutzbehörde SGD-Nord und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz gewandt, um das artenreiche Gebiet zu beschützen und eine dortige Bebauung und Bodenversiegelung zu verhindern. Denn es kann nicht sein, dass hier die Interessen eines Einzelnen, der Grünland als Bauland verkaufen will, höher bewertet werden als die Ziele des Arten-, Klima- & Hochwasserschutzes, die der Allgemeinheit zugutekommen.

Bereits seit Mai 2019 fordert der BUND für die artenreichen Sevenicher Feuchtwiesen und Auen die Ausweisung als Naturschutzgebiet! Auch der SWR hat die Frage nach einem Schutzgebiet thematisiert: SWR Fernsehbericht, Landesschau Rheinland-Pfalz 25.6.2021:  Sevenicher Feuchtwiesen erstrahlen in sattem Grün 

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Spendenaufruf des BUND: JETZT Sevenicher Auen Retten

Münstermaifeld will das Sevenicher Auenland bebauen. Das Bauplangebiet liegt mitten in einem artenreichen Landschaftsschutzgebiet mit Feuchtwiesen und Quellen. Bei Hochwasser und Starkregen sind die Wiesen eine wichtige Überflutungsfläche, die Andere vor Hochwasser schützt. Unterstütze uns mit Deiner Spende, damit wir die Flächenversiegelung stoppen und den Artenreichtum erhalten können. Vielen Dank!

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Jetzt Bebauung der Sevenicher Feuchtwiesen & Auen im Landschaftsschutzgebiet stoppen » » »  Petition  unterschreiben #SaveSevenich

Über 100 geschützte Arten in Sevenich bei Münstermaifeld nachgewiesen

Vom Aussterben bedroht !!!: Iphiclides podalirius, der Segelfalter am 9.7.2017 in Sevenich. Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 1 (RLP) / 3(BRD), Foto: Gavin Grosvenor

31.7.2019  
Der BUND konnte in Zusammenarbeit mit Biologen, Ornithologen, NABU- und BUND Mitgliedern, sowie Gewässerexperten auf den Sevenicher Feuchtwiesen und Auen bei Münstermaifeld über 100 geschützte Arten nachweisen. Einige davon sind sogar vom Aussterben bedroht. Diese biologische Vielfalt ist bemerkenswert! Es sind seltene Amphibien, Schlangen, Käfer, Spinnen, Libellen, Schnecken, Pflanzen, Säugetiere, Schmetterlinge, Falter und Vögel nachgewiesen worden. Es handelt sich ausschließlich um Spezies, deren Schutzstatus entweder auf der Roten Liste, der FFH-Liste (Fauna Flora Habitatrichtline) oder im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Der BUND dokumentierte über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren, die dort lebende Fauna und Flora. Für diese Arbeit wurden über 3000 Einzelfotos aus Sevenich ausgewertet. Neben den Nahaufnahmen, die die Arten in einer eigens dafür erstellten Liste zeigen, existieren viele weitere ergänzende Fotos die die einzelnen Lebewesen in der wunderschönen Auenlandschaft von Sevenich zeigen und damit beweisen, wie bedeutend die Sevenicher Wiesen für den Artenschutz im Maifeld sind. Das Besondere an diesem Standort ist seine abwechslungsreiche Struktur mit sehr vielfältigen Habitaten, die einer hohen Anzahl von Arten in gegenseitigem Nutzen Nahrung und Schutz gewähren. Die Feuchtwiese und Auen liegen mit Quellen, Sumpf- und Flachwasserzonen in dem historischen Weiler Sevenich. Die artenreichen Wiesen durchziehen Sevenich von Norden nach Süden entlang des Wallerbaches und dienen bei starken Regenfällen als wichtige Überschwemmungszone. Eine deteilliertere Standortbeschreibung mit vielen weitere Infos zeigen wir auf unserer Seite unter Quell & Biotop Schutz

Geschützte Arten auf den Sevenicher Feuchtwiesen: Libellula quadrimaculata, Vierflecklibelle, am 17.6.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 4 (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Perdix perdix, Rebhuhn, 17.7.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 2 (RLP) / 2 (BRD): stark gefährdet (RLP), stark gefährdet (BRD) BNatSchG §7EG-VO 338/97: Hohe Verantwortung, besonders geschützt! Oxythyrea funesta, Trauer-Rosenkäfer, 8.6.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 2 (BRD): stark gefährdet! Fotos: Gavin Grosvenor
Geschützte Arten auf den Sevenicher Feuchtwiesen: Papilio machaon, Schwalbenschwanz, am 3.7.2018, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Zygaena trifolii, Sumpfhornklee Widderchen am 15.6.2018, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 3 (RLP) (BRD), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Cupido argiades, Kurzschwänziger Bläuling 15.6.2018 Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 2 (RLP) 3 (BRD), BNatSchG §7EG-VO 338/97: stark gefährdet! Fotos: Gavin Grosvenor
Geschützte Arten auf den Sevenicher Feuchtwiesen: Rana temporaria, Grasfrosch, 17.8.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, FFH Richtlinie Anh. V; Natrix natrix, Ringelnatter, 19.6.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 3 (RLP) V (BRD); Bufo Bufo, Erdkröte, 29.8.2017, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden! Fotos: Gavin Grosvenor

Naturschutz Klage gegen Deutschland

2.12.2021
Mit diesem Datum hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem weiteren Naturschutz-Fall die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland auf den Weg gebracht. Es geht um den Verlust von mindestens 18.000 Hektar artenreichem Grünland in unserem Land. Dafür muss sich Deutschland nun vor dem EuGH verantworten. Wie drastisch die Verluste beim Artensterben aussehen, hat der BUND MYK auf seiner Seite https://myk.bund-rlp.de/themen-projekte/artensterben/ kurz zusammengefasst. Seit Jahren setzt der BUND sich für einen besseren Schutz von artenreichen Wiesen ein, denn sie sind ein zentral wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von bedrohten Tierarten. Viele der Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge sind auf blütenreiche Wiesen angewiesen. Sie wiederum sind die Ernährungsgrundlage für viele unserer Vögel und andere Tiere. Schon im Februar 2021 hatte die EU Kommission Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes von Natura-2000-Gebieten verklagt.

In der aktuellen Entwicklung hat der Bundesvorsitzende des BUND Olaf Bandt folgendes Statement abgegeben: "Der Beschluss der EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, ist überfällig. In einigen Fällen hat Deutschland seit einem Jahrzehnt nicht geliefert. Die Bundesländer und die Bundesregierung schaffen es nicht Gebiete auszuweisen, die für europäischen Naturschutz besonders wichtig sind. Wichtige Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere werden nicht so unterhalten, dass sie in einem guten ökologischen Zustand sind. Es ist ein Armutszeugnis, Bund und Länder verklagen zu müssen, um die Verträge einzuhalten. Tausende Ehrenamtliche widmen sich in ihrer Freizeit dem Schutz und der Pflege von Naturschutzgebieten. Ohne sie sähe die Naturschutzbilanz Deutschlands noch düsterer aus. Die unterfinanzierten staatlichen Naturschutzstellen in den Ländern brauchen endlich eine ausreichende Finanzierung. Hoffentlich rüttelt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die Politik wach. Es wäre sinnvoller Naturschutz ausreichend zu fördern, statt Strafen zu zahlen." https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/kommentar-nichtstun-kommt-vor-gericht-eu-verklagt-deutschland-in-sachen-naturschutz/

Das Ansehen Deutschlands für seinen Umgang mit der Natur hat im Ausland sehr gelitten. Der aktuelle Entwicklungsstand ist nach Meinung von Gavin Grosvenor, Stellvertretender Vorsitzender vom BUND MYK, "richtiggehend peinlich für Deutschland und eine Missachtung der Naturschützer, von denen sich viele Hunderte von Stunden in rein ehrenamtlicher Arbeit für den Erhalt der deutschen Biodiversität und der dazu gehörigen "noch-artenreichen" Lebensräume einsetzen. Viele wichtige Grünland-Biotoptypen wie die Glatthaferwiesen gelten mittlerweile als stark bedroht. Insgesamt drohen ca. 40 % der deutschen Grünlandlebensräume verloren zu gehen. Dieser Entwicklung müssen wir uns entschieden entgegenstellen."

Bauprojekt in artenreicher Feuchtwiesen & Auenlandschaft

17.8.2022
Ortstermin auf Sevenicher Auen mit Oberer Naturschutzbehörde, Kreisverwaltung, BUND und NABU – Bereits über 2400 Unterzeichner*innen für Biotoprettung #SaveSevenich

Sevenich/Mayen-Koblenz. Auf Anregung des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz fand am 9. August eine Ortsbegehung mit Besprechung statt. Anlass war das geplante Bauprojekt „Wohnen mit Pferden“ inmitten der Sevenicher Auenlandschaft. Zugegen waren der Präsident der Oberen Naturschutzbehörde Wolfgang Treis mit Mitarbeiter*innen aus Naturschutz und Wasserwirtschaft, die Abteilungsleiterin für Umwelt und Bauen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Frau Dagmar Menges, die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub, Vorstandsmitglieder des BUND Mayen-Koblenz und die NABU-Vorstände der Gruppen Koblenz und Osteifel.

BUND-Pressesprecher Gavin Grosvenor erklärte während des Ortstermins, dass man anhand der digitalen Daten vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium berechnen kann, wie groß das Oberflächenwasser-Einzugsbiet für Sevenich ist (https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8464/): „Die digitale Karte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zeigt, dass sich Oberflächenwasser auf mehr als fünf km² sammelt. Die neueste Starkregenkarte des Landesamts für Umwelt zeigt zudem die höchste Starkregengefahrenstufe für Sevenich.“  (Siehe: https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/10081/).

Dipl.-Ing. Grosvenor erläuterte den Anwesenden mit einem einfachen Rechenbeispiel, wie viel Wasser bei Regenereignissen in die Sevenicher Auenwiesen fließen kann: „Geht man nur von der Hälfte der Ahrtal-Regenmenge, die damals mindestens 150 l/m² betrug, aus, so sammeln sich im Wassereinzugsgebiet oberhalb von Sevenich mehr als 375 Millionen Liter Wasser.“ Diese Berechnung wurde auch vom BUND-Gewässerexperten Dr. Holger Schindler bestätigt.  Grosvenor ergänzte: „Wenn eine Dürrephase herrscht, wie es aktuell der Fall ist, dann ist der Boden nicht in der Lage, das Wasser aufzunehmen. Stattdessen fließt dort das Bachwasser von drei Bächen und das Oberflächenwasser aus drei Himmelsrichtungen zusammen. Es sammelt sich in der Folge am tiefsten Punkt in den Sevenicher Auenwiesen auf dem Flurstück mit dem bezeichnenden Namen ‚Unter den Höfen‘. Sollte hier tatsächlich das hochumstrittene Baugebiet entstehen, so würde nicht nur die artenreiche Fauna einen wichtigen Lebensraum verlieren. Durch die Versiegelung der Fläche könnte es für den bisherigen Siedlungsbereich und die bachabwärts folgenden Ortschaften zu verheerenden Folgen kommen. Am stärksten gefährdet wären aber die Familien, die am tiefsten Punkt in die Überschwemmungsfläche hinein gebaut hätten. Der Erhalt der Retentionsfläche sollte somit das oberste Ziel für Mensch und Natur sein.“ Gewässerexperte Dr. Schindler kommentierte zu Sevenich: „Gerade im Bezug zum Klimawandel ist es besonders wichtig, feuchte Naturlebensräume zu schützen, um die Feuchtigkeit im Naturkreislauf der lokalen Landschaft zu erhalten.“

Neben dem genannten Bauprojekt war auch der Schutz der Sevenicher Auenlandschaft vor anderen Eingriffen mit negativen Folgen für die Natur Thema. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass die Sevenicher Aue ein großes Potential für die Natur vorhält und dass der Schutz der Aue zu wichtigen Synergieeffekten für Mensch und Natur führt. Denn Naturschutz, Hochwasserschutz und Bevölkerungsschutz ergänzen sich hier. Aus diesem Grund hatte die Justiziarin des BUND-Landesverbands, Annette Lehnigk-Emden, bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bereits im Vorfeld die Ausweisung als festgesetztes Überschwemmungsgebiet beantragt. Die amtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient der schadlosen Abführung von Hochwasser und sichert die dafür erforderlichen Flächen für den Hochwasserabfluss sowie Retentions- oder Rückhalteräume. Neue Baugebiete sind dort grundsätzlich verboten. Der Antrag ist derzeit noch in Bearbeitung.

Bei dem Treffen wurde deutlich, dass das Heft des Handelns nun bei der Kreisverwaltung und der Stadt Münstermaifeld liegt. „Dank der kommunalen Planungshoheit muss die Stadt entscheiden, ob das Bauvorhaben ‚Wohnen mit Pferden‘ in der wertvollen Aue kommt oder nicht. Die Bürgermeisterin und die Stadträte tragen hier eine hohe Verantwortung. Sie entscheiden, ob mit Natur- und Hochwasserschutz das Gemeinwohl Vorrang bekommt vor dem Einzelinteresse eines Grundstücksbesitzers, der seine Wiese zu Geld machen will“, sagte BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub.

Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Sevenicher Auenschutz“ setzt sich der BUND für den Schutz der Sevenicher Auen ein. Eine entsprechende Petition haben bereits über 1400 Menschen unterzeichnet und es wurden mehr als 500 Kommentare geschrieben: www.openpetition.de/petition/kommentare/savesevenich-rettet-das-sevenicher-auenland-biotop

Artenschutz für die biologische Vielfalt in Sevenich bei Münstermaifeld

27.4.2019
Der Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, der Präsident der Oberen Naturschutzbehörde Dr. Ulrich Kleemann, die Landesvorsitzende des BUND Sabine Yacoub und die Kreisgruppenvorsitzende des BUND Annette Lehnik-Emden besuchten das artenreiche Wallerbachtal in Sevenich mit seinen Feuchtwiesen & Quellen. Die Rhein-Zeitung berichtet unter https://www.rhein-zeitung.de/

Artenrecherchen als Projekt 'UN-Dekade Biologische Vielfalt' ausgezeichnet

Naturschutz Arbeit & Nachweis von über 100 geschützten Arten auf den Sevenicher Feuchtwiesen & Auen am 9.10.2020 als Projekt 'UN-Dekade Biologische Vielfalt' ausgezeichnet.

Fachjury der UN-Dekade Gesellschaft hat Arbeit der BUND Gruppe am 9.10.2020 nominiert. Weitere Infos hinter diesem Link zu Auszeichnung 

Die Barren Ringelnatter, Natrix helvetica, auf den Sevenicher Feuchtwiesen & Auen. Rote Liste gefährdeter Arten 3 RLP, lokal stark gefährdet, Foto: Gavin Grosvenor 13.5.2020

15.6.2020
Der BUND Mayen-Koblenz hat im Mai 2020 eine neue Reptilienart im Maifeld entdeckt. Es handelt sich um die erst seit 2017 bekannt gewordene Barren-Ringelnatter Natrix helvetica, die im Wallerbachtal in Sevenich bei Münstermaifeld bestimmt werden konnte. Insgesamt wurden im Mai 2020 sieben Sichtungen und im Juni drei weitere Sichtungen gemacht, bei denen mindestens 4 verschiedene Individuen in unterschiedlichen Größenstadien gefunden wurden. Die weiblichen Exemplare dieser ungiftigen Reptilien können in Ausnahmefällen 180-200 cm lang werden. Mit einem internationalen Team haben Wissenschaftler der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in den letzten Jahren mehr als 1700 Ringelnattern genetisch untersucht um die Existenz dieser neuen Art zu beweisen. Mit diesem Befund hat sich nun die Anzahl der Schlangenarten in Deutschland auf sieben erhöht.

Kennzeichen dieser besonderen Barren-Ringelnatter sind gut erkennbare runde Pupillen in den Augen, zwei gelb- bis orangefarbene halbmondförmige Flecken am Hinterkopf, eine hellere Grundfarbe der Schuppen als bei anderen Ringelnattern und die namensgebenden quer gestellten Flecken, die sogenannten „Barren“ entlang der Körperseite. Bei dieser Schlangenart kommen aber auch die sogenannten Schwärzlinge vor, bei denen die restliche Pigmentierung durch die schwarze Grundfarbe des ganzen Körpers verborgen wird.

Die wärmeliebenden Tiere sind tagaktiv. Sie halten sich gerne in Gewässern, in Feuchtwiesen und Sumpfzonen auf. Sie ernähren sich dort bevorzugt von Amphibien wie Erdkröten und Fröschen und deren Jungtieren, sowie von kleineren Fischen. Ringelnattern jagen aber auch Nagetiere, allen voran Mäuse und verschlucken sie mit dem Kopf voran. Sie können durch ihre schlanken Körper ganz wunderbar in die Mäusegänge eindringen und helfen deren Populationen im Zaum zu halten.  Zu den natürlichen Feinden der Ringelnatter gehören Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Hauskatzen und Mader.

Ringelnattern stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und gelten in vielen Bundesländern als gefährdet oder stark gefährdet, weil sie hier an den östlichen Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebietes stoßen. Zu den Gefährdungsfaktoren gehören die Vernichtung und Zerschlagung ihrer natürlichen Lebensräume durch Trockenlegung von Feuchtgebieten, die Ausbreitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, sowie der Habitatverluste durch Straßenbau und die Entstehung neuer Siedlungsbereiche innerhalb ihrer Lebensräume. Wasserverschmutzung, sowie der übermäßige Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, stellen ein weiteres Problem für die empfindlichen Reptilien dar. Die negativen Faktoren führten vielerorts zum Erlöschen einzelner Populationen und zu starken Bestandsrückgängen. Deshalb ist ein Umdenken im Umgang mit Naturlebensräumen dringend geboten.  

Die Barrenringelnatter Natrix helvetica auf den Sevenicher Feuchtwiesen am 12.5.2021. Rote Liste gefährdeter Arten 3 RLP, lokal stark gefährdet, Video: Gavin Grosvenor BUND MYK. 
Die ungiftigen Ringelnattern sind anmutige Schwimmer, wunderschön, für den Menschen völlig ungefährlich und sie beißen nicht! Die Weibchen können bis zu 25 Jahre alt und 160 cm lang werden. Ringelnattern sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen weder verfolgt noch gefangen werden. Leider wird uns immer wieder berichtet, dass es Menschen gibt die diese harmlosen Tiere totschlagen. Ihre Lebensräume werden zunehmen kleiner. Das Bundesamt für Naturschutz bezeichnet sie als typische Arten großflächiger Feuchtgebiete, die durch  den Landschaftswandel und die Intensivierung der Landwirtschaft gefährdet sind. Langfristig haben besonders folgende Faktoren zu ihrem Rückgang geführt
• Gewässerverlust und Flurbereinigung
• Melioration ( kulturtechnische Maßnahmen zur Ertragsteigerung)
• Gewässerausbau
• Nutzung von Gewässern für Wassersport und Erholung
• Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr
• Zerschneidung der Landschaft durch Straßenbau

Schutzmaßnahmen müssen laut BFN auf die Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger, extensiv genutzter, strukturreicher Feuchtgebiete abzielen. Linearen Gewässerstrukturen als Vernetzungslinien kommt dabei eine große Bedeutung zu. Als vernetzende Strukturen im Landbereich sind Wegsäume, lineare Hochstaudenfluren oder ehemalige Bahndämme zu fördern und zu erhalten. Positiv haben sich die Beruhigung
von Gewässerufern und die Neuanlage von Kleingewässern ausgewirkt. Die letztgenannten Maßnahmen kommen besonders den Amphibien als Nahrungsgrundlage der Ringelnattern zugute.

Das Besondere am Sevenicher Wallerbachtal

Das Besondere an Sevenich ist seine abwechslungsreiche Struktur mit sehr vielfältigen Habitaten, die einer hohen Anzahl von Arten in gegenseitigem Nutzen Lebensraum, Nahrung und Schutz gewähren. Die Feuchtwiesen und Auenlandschaft durchzieht Sevenich von Norden nach Süden entlang des Wallerbaches. Der wertvolle biologische Habitat-Charakter wird durch seine Tieflage im topographischen Zusammenhang klar. Die oberste Feuchtwiese mit Sumpf- und Flachwasserzone befindet sich nördlich oberhalb von Sevenich neben der Kreisstrasse K35 und wird vermutlich aus einer unterirdischen Quelle gespeist. Der mittlere Feuchtwiesen- und Auenbereich liegt in der Tiefebene neben der Ortsmitte am Wallerbach. Er dient bei starken Regenfällen als wichtige Überschwemmungszone und zugleich als Wasserrückhaltezone. Hier finden sich besonders viele geschützte Arten. Die dritte Feuchtwiese liegt im Süden von Sevenich. Auf ihr befinden sich die Ottilienquellen mit mindestens drei Quellaustritten. Diese Quellen sind ein nach §30 Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop. Der Wallerbach fließt durch das Landschaftsschutzgebiet in dem sich Sevenich befindet, führt danach durch ein Vogelschutzgebiet und mündet im Anschluss in den Elzbach, der im gleichnamigen FFH-Schutzgebiet Elztal liegt. Das Sevenicher Tal ist eine wertvolle ‚Grüne Naturzone‘ für Fauna und Flora und dient als Verbindungskorridor für viele seltene Arten. Als Teil eines Landschaftsschutzgebietes sollten hier generell alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern verboten sein. Die Natur in diesem Tal steht derzeit vielen Bedrohungen gegenüber. Diese entstehen durch die Ausweitung der intensiven Landwirtschaft mit ihren intensiven Pestizid- und Herbizid Einsätzen, durch Motocross und Quad Tourismus, zunehmende Flächenversiegelung und Wünschen nach Bebauung des verbliebenen Grünlandes. 

Ein Schwerpunkt sollte dem äußerst wichtigen Aspekt des Biotopverbundes, so wie es das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung & Forsten (MUEEF) fordert, zukommen. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, auf mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Die vom MUEEF geforderte Erhaltung der Artenvielfalt und die Vernetzung mit anderen Gebieten wäre für Sevenich sehr wünschenswert. Der Wallerbach geht ca. 300 m unterhalb Sevenichs in ein Vogelschutzgebiet und im Anschluss daran in das FFH-Schutzgebiet Elztal über. Es wäre nun folgerichtig auch die Bäche oberhalb Sevenichs zu renaturieren und die landwirtschaftlichen Mindestabstände zum Schutz der Bäche ein zu halten. Leider erlaubt die abweichende Gesetzgebung von RLP den Landwirten immer noch bis an die Bachkante zu bewirtschaften. Dadurch kommt es zu starken Einträgen von Gülle, anorganischen Düngern und Pestiziden. Unterhalb eines Hühnermastbetrieb werden nach unseren Messungen aus dem Jahr 2018 toxische Substanzen über ein Drainagerohr in den Pilligerbach geleitet. Wir sehen das Untersuchungsgebiet exemplarisch für den verbesserungsfähigen Zustand von vielen Gewässern in Deutschland und Rheinland-Pfalz. Wir möchten auf die weiträumigen Vollzugsdefizite aufmerksam machen, für die von Seiten der Bundesregierung deutlich mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten.

Fließende Gewässer sind die Lebensadern unserer Natur. Sie bilden individuell geprägte Kleinlebensräume, sie schaffen Artenkorridore und sie vernetzen Lebensräume und Landschaften miteinander. Diese Funktion können sie aber nur erfüllen, wenn sie über ausreichend breite naturbelassene Randstreifen verfügen. Sauberes Wasser ist für alle Lebewesen essentiell und eines unserer kostbarsten Ressourcen. Die biotoptypischen Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenwelt sind in erster Linie abhängig von der Wasserqualität. Dazu kommt die wichtige Rolle des Struktur- und Substratreichtums der Gewässer, die das Vorhandensein typischer Ufervegetationen auf extensiven oder ungenutzten Uferstreifen und Bachauenbereichen ermöglichen. Des Weiteren spielt auch die Fließgeschwindigkeit eine Rolle, die besonders durch Mäander, Bodenmulden, Kiesbänke und Steine beeinflusst wird. Die klimatischen Bedingungen werden durch die Vegetation am Ufer, im Gewässer und durch seine gesamte Strukturierung stark beeinflusst. Abschnittsweise wechseln so die Licht- und Temperaturverhältnisse in Fließgewässern und einzelne Lebensgemeinschaften bekommen individuelle Vorteile. Durch die Verbesserung unserer Bäche & Quellen sehen wir deutliche Chancen für die Rettung der Artenvielfalt in Deutschland.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weist auf die Wichtigkeit der in der Naturlandschaft und der traditionellen Kulturlandschaft vorkommenden Biotoptypen, in einer charakteristischen räumlichen Verzahnung und funktionellen Abhängigkeit voneinander, hin. Es fordert die nachhaltige Sicherung heimischer Arten und Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume. Sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. https://www.bfn.de/ „Dabei stehen die ökologischen und räumlich-funktionalen Ansprüche der heimischen Arten an ihren Lebensraum im Vordergrund. Verbundsysteme sollen in diesem Zusammenhang den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten. Biotopverbund bedeutet jedoch auch die Gewährleistung ökologischer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen Biotoptypen, z. B. für Arten mit im Lebenszyklus wechselnden Habitat Ansprüchen oder solchen, die Lebensraumkomplexe besiedeln.“ Seit 2002 ist der Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz verankert. In der Novelle vom Juli 2009 findet sich die Regelung in den wichtigen §§ 20, 21 (BNatSchG). Danach soll ein Biotopverbundsystem zur Verbesserung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 beitragen. Das Konzept des Biotopverbundes wird durch die wichtige Wasserrahmenrichtlinie der EU gestützt, bei der es um die Verbesserung des Zustandes der Gewässer im Zusammenhang mit den abhängigen Landökosystemen und deren Vernetzung geht. Nach den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hätten bis zum Jahr 2015 bereits 100% aller Flüsse mindestens in einem "guten ökologischen Zustand" sein sollen. Nach EU Kriterien sind davon aber nur 6,6% in einem guten Zustand und 0,1% in einem sehr guten Zustand. In den übrigen 93,3% unserer Oberflächengewässer gibt es leider immer noch erhebliche Defizite und Probleme. Allein in RLP gibt es bei mindestens 70% aller Fließgewässer noch erheblichen Handlungsbedarf, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Siehe PDF WRRL – Rheinland-Pfalz auf dem Weg. Zusätzlich fordert das BfN alternative Naturschutzkonzepte zu entwickeln und in den §§ 20, 21 des (BNatSchG) den länderübergreifenden Biotopverbund.

Aktion 'Wildkatzensprung'

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9.3.2021  
Anfang des 20. Jahrhunderts waren Wildkatzen in Deutschland fast ausgestorben. Heute leben schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Europäische Wildkatzen in Deutschland und ein Großteil davon durchstreift in Rheinland-Pfalz die Wälder. „Rheinland-Pfalz ist Wildkatzenland – hier gibt es das größte zusammenhängende Wildkatzenvorkommen Westeuropas“, sagt Ines Leonhardt, BUND-Wildtierexpertin. Deswegen hat Rheinland-Pfalz auch eine besondere Verantwortung für die Wildkatze. Aktuell finden Lockstock-Untersuchungen im Biosphärenreservat Pfälzerwald statt. Der BUND präsentiert in diesem Film seine Dokumentation über das bundesweite Projekt "Wildkatzensprung". Der Film führt den Zuschauer nicht nur in die heimliche Welt der Europäischen Wildkatze, sondern stellt die vielen Aktionen und UnterstützerInnen des Wildkatzenprojekts in ganz Deutschland vor. Der BUND und seine etwa 1.200 ehrenamtlichen Wildkatzenretter und -retterinnen zeigen eindrucksvoll, wie Naturschutz erfolgreich Hand in Hand mit Landwirten, Jägern und Förstern funktionieren kann. 

Von März - April sind Frosch, Kröten & Feuersalamander Wanderungen

Grasfrosch, Rana temporaria auf Wanderung zum Laichplatz überfahren, Sevenich 12.3.2018, Foto: Gavin Grosvenor. Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten V (RLP), BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt, FFH Richtlinie Anh. V.; Feuersalamander, Salamandra salamandra terrestris, Schutzstatus: BNatSchG §7EG-VO 338/97: besonders geschützt! Ebenfalls auf Wanderung überfahren.

29.3.2023  
Achtung Autofahrer! Diese empfindlichen kleinen Lebewesen benötigen unseren Schutz. Jedes Jahr sind ab März / April viele Frösche, Kröten, Feuersalamander und andere Amphibien unterwegs um sich zu vermehren. Sie wollen instinktiv genau dorthin zurückkehren wo sie selber geschlüpft sind. Wenn sie auf ihrem Weg zum Laichplatz eine Strasse überqueren müssen, dann kann das lebensgefährliche Folgen für sie haben. Viele Frösche, Kröten und Lurche sind ganz treue Rückkehrer zu ihrem eigenen Geburtsort. Dabei sind sie leider viel zu langsam um Fahrzeugen aller Art  ausweichen zu können. Viele wandern bevorzugt in der Dunkelheit. In der Nacht oder in der Dämmerung bleiben sie vom Scheinwerferlicht geblendet sogar starr vor Angst sitzen und werden dabei noch leichter überfahren. Diese Tiere benötigen deshalb unsere volle Aufmerksamkeit. Deshalb unsere dringende Bitte: Sei in der Nähe von Bachläufen, Tümpeln, Teichen, Sumpfgebieten oder Feuchtwiesen ganz aufmerksam um, vor allem in der Wanderzeit, tödliche Kollisionen zu vermeiden. Auch das ist wichtiger Artenschutz! Bitte geben Sie den Amphibien Vorfahrt.    

Aktuelle Meldungen erreichen uns vom Schrumpftal (Salamander), Rieden am Waldsee (Kröten), Kobern-Gondorf (Salamander & Bergmolche) und den Sevenicher Feuchtwiesen (Grasfrösche & Kröten)

Rettungsnetz für die Europäische Wildkatze

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1.3.2018  
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist eine heimliche Bewohnerin unserer Wälder. Sie steht auf der Roten Liste gefährdeter Arten 4 (RLP) und ist nach BNatSchG §7EG-VO 338/97 streng geschützt! Sie meidet die Nähe zu uns Menschen, ist überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und äußerst scheu. Der Nachweis der Wildkatze ist daher ausgesprochen schwierig. 

"Wir haben auch in Andernach die Wildkatze nachweisen können. Leider bisher nur als Opfer des Straßenverkehrs", so Norbert Dümpelfeld, zweiter Vorsitzender des BUND Mayen-Koblenz. Mit sogenannten "Lockstöcken" kann das Vorhandensein der Wildkatzen bestimmt werden. Wegen der Erweiterung eines Basaltabbaugebiet in Nickenich 5 hat die Kreigruppe MYK gemeinsam mit der abbauenden Firma ein Wildkatzenmonitoring im Winter 2014/2015 begonnen, um nachzuweisen, wie die im Laacher Seegebiet lebenden Wildkatzen sich durch Wanderungen verändern. "Mit den Ergebnissen unserer Untersuchungen zum Wildkatzen-Vorkommen möchten wir dazu beitragen, diese stark bedrohte Tierart in unserer Region zu erhalten".

Noch vor 150 Jahren waren Wildkatzen in den Wäldern Deutschlands weit verbreitet. Seitdem haben die Bestände kontinuierlich abgenommen. Durch die immer stärker voranschreitende Zersiedlung der Landschaft oder den Bau neuer Verkehrswege leben Wildkatzen heute zurückgezogen in teilweise stark voneinander isolierten Vorkommen. Die Tiere können ihre Waldinseln kaum noch ungefährdet verlassen. Ohne Wanderungen in neue Reviere und einen genetischen Austausch ist das Überleben der letzten echten "Waldkatzen" aber langfristig gefährdet. Um einen Austausch der Populationen zu fördern und damit das Leben von Wildkatzen und anderen Wildtieren zu ermöglichen plant der BUND einen Wildtierkorridor. Der Korridor soll aus einem Netz von Wild-Wanderwegen bestehen und durch ganz Deutschland verlaufen. Bestehende Wälder und zu schaffende Korridore sollen ein Rettungs-Netzwerk von über 20 000 Kilometern Länge bilden. Die aktuellen und vergangenen Projekte finden Sie auf der Wildkatzenschutz-Seite

Nachwuchs gesichtet: Wildkätzchen im Wald lassen!

Junge Wildkatzen, Felis silvestris, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 4 (RLP) 3 DE, BNatSchG §7EG-VO 338/97: streng geschützt, FFH Richtlinie Anh. IV.; Foto: Thomas Stephan

24.4.2018
In den kommenden Monaten wird es in den Wäldern in Rheinland-Pfalz vermehrt zur Sichtung junger Wildkatzen kommen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. fordert Spaziergänger und Wanderer auf, die Jungtiere nicht anzufassen oder gar mitzunehmen, auch wenn sie scheinbar allein und scheinbar mutterlos angetroffen werden. Die Wildkatze ist das Tier des Jahres 2018.

„Immer wieder lesen besorgte Tierfreunde in dieser Jahreszeit  junge Wildkätzchen auf, bringen sie zu Tierärzten oder Schutzstationen oder behalten sie einfach zu Hause. Davon raten wir dringend ab. Das Muttertier ist in der Regel nicht weit weg, gerade kurz auf Mäusejagd oder versteckt sich in unmittelbarer Nähe“, erläutert Charlotte Reutter, Projektleiterin beim BUND. Zudem sei das Immunsystem der Wildkatze und insbesondere der Jungtiere nicht gegen Infektionen mit Hauskatzenkrankheiten gewappnet. Reutter rät: „Die Jungtiere sollten wenn überhaupt nur kurz aus größerer Entfernung beobachtet werden. Die Haltung der streng geschützten Wildkatzen in Privathaushalten ist darüber hinaus verboten. Die Tiere landen dann bestenfalls in Schutzstationen. Auswilderungen - wieder zurück in die freie Natur - klappen leider nicht immer. Daher gilt: Bitte nicht anfassen oder stören. Wenn Spaziergänger aber Zweifel haben, können sie private Wildtierauffangstationen wie Tierart e.V. in Maßweiler oder die Wildtierhilfe Kaiserslautern kontaktieren, und die Stelle, an der die Kätzchen gesichtet wurden, mitteilen. Auch der BUND kann bei der Vermittlung behilflich sein.“

Häufig werden die grau-getigerten Wildkätzchen für Nachwuchs verwilderter Hauskatzen gehalten. „Insbesondere junge Wildkatzen sehen Hauskatzen zum Verwechseln ähnlich“, erläutert Reutter. „Wenn sie älter werden, verblasst die Fellzeichnung und sie sind durch ihren kräftigen Körperbau und den buschigen Schwanz mit stumpfer, schwarzer Spitze als Wildkatze besser zu erkennen.“

Für die Aufzucht ihres Nachwuchses benötigen Wildkatzen Baumhöhlen, Totholz, umgeworfene Wurzelteller und dichtes Gestrüpp als Versteck für ihre Jungen. Sturmtief Friederike hatte Mitte Januar unzählige Bäume entwurzelt und damit vielerorts ideale natürliche Wurf- und Ruheplätze für die Wildkatze geschaffen. Fehlen diese, nutzen Wildkatzenmütter immer wieder auch Holzstapel, sogenannte Holzpolter. „Wenn Holzpolter oder vom Sturm geschaffene Verstecke in der Aufzuchtzeit der Wildkätzchen abgeräumt werden, können junge Wildkatzen leicht umkommen“, erläutert Reutter. „Wir fordern deswegen Förster und Waldbesitzer auf, die Chance für strukturreichere Wälder zu nutzen und den Windwurf der Winterstürme wo immer möglich in den Wäldern zu belassen. Viele wissen dies und handeln bereits vorbildlich. Bei der regulären Holzernte sollten die Polter am besten erst im September beräumt oder das gewonnene Holz sofort und ohne Zwischenlagerung im Wald abtransportiert werden, um das Risiko für die Wildkatze zu verringern.“

Erfreut zeigte sich die BUND Wildtierexpertin über die gestiegene Anzahl von Wildkatzen, war die scheue Wildkatze doch einst fast ausgerottet. „Die größte Bedrohung für die  Wildkatze ist und bleibt die Zerschneidung und Verarmung ihres Lebensraums durch Ackerflächen, Straßen und Siedlungen", führt Reutter weiter aus. Damit die isolierten Populationen und viele andere gefährdete Tiere eine Überlebenschance haben, ist ein Netzwerk aus miteinander verbundenen Wäldern notwendig.

Wildkatzen droht besonders im Herbst der Tod an der Straße

Tote Wildkatzen, Felis silvestris, Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 4 (RLP) 3 DE, BNatSchG §7EG-VO 338/97: streng geschützt, FFH Richtlinie Anh. IV.; Foto: Reinhard Schwarz 22.10.2018 im Maifeld

29.10.2018 
Junge europäische Wildkatzen verlassen in diesen Wochen den Ort ihrer Geburt, um sich eigene Reviere zu suchen. Die weiteste dokumentierte Wanderung eines Wildkatzenkaters war 30 Kilometer. Dabei begeben sich jungen Katzen im Alter von circa einem halben Jahr oftmals auf eine gefährliche Wanderschaft, denn vielerorts wird ihr Lebensraum von vielbefahrenen Verkehrswegen durchschnitten. Vielen jungen Wildkatzen droht so der Tod an der Straße.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz bittet Autofahrer gegenwärtig um besondere Achtsamkeit im Straßenverkehr, insbesondere in waldreichen Gegenden. „Der Straßentod gilt als die häufigste, unnatürliche Todesursache bei ausgewachsenen Wildkatzen“, so Charlotte Reutter, Projektleiterin des BUND Landesverband Rheinland-Pfalz. „Für den Erhalt der Wildkatzenbestände in Deutschland stellen Verkehrsunfälle eine ernste, dauerhafte Bedrohung dar. Mit der Zeitumstellung verlagert sich zudem nun noch mehr Verkehr in die dunklen Tagesstunden, sodass sich das Risiko für die dämmerungs- und nachtaktiven Wildtiere nochmals erhöht.“ Zahlen zu Wildunfällen mit Wildkatzen in Deutschland gibt es leider nur punktuell, denn nicht alle Bundesländer erfassen die Fälle systematisch. Dem BUND Rheinland-Pfalz wurden seit Januar 2018 rund 90 tote Wildkatzen gemeldet. In Hessen wurden von 2009-2013 durchschnittlich 35 tote Wildkatzen jährlich an Straßen gefunden, mit steigender Tendenz. Niedersachsen meldete im Zeitraum von 2010 bis 2014 insgesamt 111 tote Tiere. Dabei ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist und viele überfahrene Wildkatzen unentdeckt bleiben. Um die Datenlage über die Todesursachen von Wildkatzen zu verbessern, führt der BUND in Rheinland-Pfalz ein Projekt zur Etablierung eines landesweiten, standardisierten Totfundmonitorings für Wildkatzen durch. Gefördert wird dieses Vorhaben durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz unter fachlicher Leitung des Landesamtes für Umwelt. Das zentrale Register soll dabei helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Jede verunglückte Wildkatze stellt einen Verlust für die geschützte Art dar. Wildkatzenexpertin Reutter rät Autofahrern deshalb, besonders in waldreichen Gegenden und in der Dämmerungszeit auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen und allgemeine Wildwechsel-Verkehrsschilder zu achten. „Behalten Sie den Straßenrand rechts und links im Auge. Blenden Sie nicht das Fernlicht auf, wenn ein Tier zu sehen ist, sondern hupen Sie, damit das Tier flüchten kann.“ Wichtig dabei: Immer die eigene Sicherheit beachten.

Die Wildkatze hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland weiter ausgebreitet, etwa 7000 bis 10 000 Tiere durchstreifen unsere Wälder. Sie ist in weiten Teilen Mittel-, Südwest- und Süddeutschlands wieder heimisch, doch auch in Sachsen und dem nördlichen Niedersachsen gibt es nach langer Abwesenheit wieder erste gesicherte Wildkatzen. Der BUND setzt sich seit Jahrzehnten für den Schutz der Wildkatze ein, unter anderem indem er die Lebensräume wieder miteinander vernetzt. Mit Unterstützung von Freiwilligen pflanzt der BUND in ganz Deutschland sogenannte „grüne Korridore“ aus Bäumen und Büschen zwischen naturnahen Wäldern. Diese Wanderkorridore bieten den Wildkatzen Schutz und Deckung bei der Eroberung neuer Lebensräume bieten. Aus Sicht des BUND müssen Politik und Behörden jedoch noch viel stärker als bisher handeln: „Wir brauchen an unseren Straßen viel mehr Grünbrücken und andere Querungsmöglichkeiten – für die Wildkatze und auch für andere Tiere. Zudem gehört unser Straßennetz zu den dichtesten der Welt. Die letzten unzerschnittenen Lebensräume müssen bewahrt werden und dürfen nicht dem Straßenbau geopfert werden“, so Reutter. Weitere Informationen unter: www.wildkatze-rlp.de & www.bund.net/wildkatzeAudio: O-Ton mit der BUND-Wildkatzenexpertin Friederike Scholz: www.bund.net/wildkatzen-interviewFür Rückfragen: Dr. Katrin Koch, Projektleiterin Totfundmonitoring Wildkatze Rheinland-Pfalz, Tel.: 06131/62706-35, katrin.koch(at)bund-rlp.de , Friederike Scholz, BUND-Wildtierexpertin, Tel.: 030/27586-566, friederike.scholz(at)bund.net Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425, presse(at)bund.net

Landesweites Wildkatzenmonitoring

24.4.2018
Der BUND wird von 2018 bis 2019 im Auftrag des Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) und unter fachlicher Leitung des Landesamtes für Umwelt (LfU), anerkannten Wildkatzenexperten und einem Netz aus Ehrenamtlichen ein landesweites Totfundmonitoring für die Wildkatze durchführen und erproben. Nach Ende der Projektlaufzeit soll es dauerhaft und mit reduziertem Aufwand betrieben werden können. Neben den bisher vorhandenen Informationen zum Vorkommen der Wildkatze sollen dadurch weitere wichtige Informationen zur Verbreitung und vor allem über die Gefährdungsursachen der Wildkatzen gewonnen und Artenschutzmaßnahmen entwickelt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, tote Wildkatzen unter wildkatzenfund(at)bund-rlp.de zu melden.  

Artenschutz-Report, BfN, Tiere & Pflanzen in Deutschland

Calopteryx splendens, Gebänderte Prachtlibelle am 2.7.2018 in Sevenich. Schutzstatus: Rote Liste gefährdeter Arten 3 (RLP) / (BRD), BNatSchG §7EG-VO 338/97: wildlebend besonders geschützt, Foto: Gavin Grosvenor

Das Bundesamt für Naturschutz BfN schreibt in seinem Artenschutz-Report von 2015: "Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend. Ein Drittel der bei uns in Deutschland vorkommenden Arten steht auf der Roten Liste und hat damit in seinem Bestand als gefährdet zu gelten. Arten stehen dabei immer auch für Lebensräume, Ökosysteme und Beziehungsgefüge. Ihr Zustand spiegelt zugleich den Zustand unserer Landschaften wieder. Der Zustand der Artenvielfalt macht deutlich, dass das nationale Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, bisher verfehlt worden ist. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. 

• Um gezielt die Bestände von in ihrem Bestand besonders gefährdeten Arten sowie von Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit hat, zu schützen und zu erhalten, sind der Ausbau und die Ergänzung bestehender Artenschutzprogramme erforderlich.

• Ein gut vernetztes System von Schutzgebieten ist wesentlich, um in der intensiv genutzten Kulturlandschaft hinreichend Rückzugsmöglichkeiten für Arten mit besonders spezialisierten Lebensraumansprüchen zu bieten. Das bestehende Schutzgebietssystem ist auf Lücken zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Wichtig ist zudem ein effektives Management, damit Schutzgebiete ihre Wirksamkeit entfalten können. Dieses umfasst neben gebietsspezifischen Managementplänen eine ausreichende Ausstattung mit Ressourcen (Personal, Finanzen).

• Effektiver Artenschutz profitiert am besten vom Schutz der betreffenden Lebensräume und einer in der Fläche nachhaltigen und naturverträglichen Nutzung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist eine gestärkte ökologische Komponente der europäischen Agrarförderung (GAP) vorzusehen. Dazu gehören beispielsweise ein bundesweites vollständiges Grünlandumbruchsverbot sowie eine sinnvolle Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen innerhalb der GAP. Um den Schutz der Arten in der Agrarlandschaft zu optimieren, sind die Vertragsnaturschutzmaßnahmen besser finanziell auszustatten, noch zielgerichteter zu konzipieren und die vorhandenen Mittel vermehrt in wirksame Maßnahmen zu investieren.

•  Das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder ist unabdingbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder ist weiter zu erhöhen, um das in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegte Ziel von einem Anteil von 5 % an der Waldfläche zu erreichen. Darüber hinaus sollte die Artenvielfalt in den Wäldern durch eine naturverträgliche Nutzung mit entsprechendem Strukturreichtum und eine natürliche Baumartenauswahl gefördert werden. Naturschutzleistungen im Wald sind dazu angemessen zu honorieren.

• Die Vernetzung von Lebensräumen ist wichtig, u. a. um Ausbreitung und Genaustausch von Individuen zu befördern und zugleich die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern. Um die Vernetzung der Lebensräume zu verbessern, sind ausreichend naturnahe Landschafts- elemente vorzusehen und der gesetzlich geforderte bundesweite Biotopverbund auf 10 % der Fläche eines jeden Bundeslandes einzurichten. Das BNatSchG (§§ 20, 21) adressiert bei der Umsetzung des Biotopverbundes im besonderen Maße die Bundesländer.

• Die Flüsse sind wieder durchgängig zu gestalten und mit ihren Auen zu verbinden. Die Fläche durchströmter Auen ist bundesweit zu vergrößern. Damit können sie gleichermaßen ihre Funktion als Lebensraum zahlreicher Arten wahrnehmen und wertvolle Ökosystemleistungen erbringen. Bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist auf bestmögliche Synergien zwischen Belangen des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes zu achten.

• Für die marinen Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese tatsächlich Rückzugsgebiete und Ruheräume für gefährdete Arten darstellen. Dazu ist insbesondere eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei notwendig. 

• Um noch zielgerichteter Schutzmaßnahmen für die Arten durchführen zu können, ist es erforderlich, bessere Datengrundlagen über die Gefährdungssituation bzw. den Erhaltungszustand der Schutzgüter zu schaffen, fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die in diesem Zusammenhang unersetzlichen Leistungen des Ehrenamtes sind höher wertzuschätzen und professionell zu begleiten."

Weitere Infos: Artenschutz-Report, Tiere & Pflanzen in Deutschland